Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 PRÄAMBEL, GELTUNGSBEREICH

  • Die bdecent GmbH marketing services mit Sitz in der Franz-Obermayer-Str. 8 in 83607 Holzkirchen (im Folgenden „bdecent“ oder „Auftragnehmer“) erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen im Bereich der (digitalen) Weiterbildung. Dazu zählen Schulungen, Beratung (im Folgenden “Dienstleistungen”) und Individualentwicklungen (im Folgenden “Produkte”).
  • bdecent erbringt sämtliche seiner Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, bdecent stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn bdecent in Kenntnis anderer Bedingungen des Kunden seine Leistungen erbringt.

§ 2 LEISTUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

  • bdecent verpflichtet sich,
    1. den Auftraggeber über die gestalterischen Möglichkeiten und die möglichen Funktionalitäten für die angebotene Leistung umfassend zu beraten,
    2. die Vorgaben des Auftraggebers bei der Erbringung der angebotenen Leistung zu berücksichtigen,
    3. die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung als auch die im einzelnen vereinbarten Funktionalitäten umzusetzen.
  • Den Termin für die Fertigstellung der Produkte oder Dienstleistungen vereinbaren die Parteien individualvertraglich. Der Fertigstellungstermin ist für bdecent nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4).
  • bdecent hat das Produkt nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen.
  • bdecent bietet dem Auftraggeber eine laufende Pflege des Produktes individualvertraglich an. Hierzu kann ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen werden.

§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
  • Soweit nicht individualvertraglich anders geregelt, ist für die Erarbeitung der Inhalte für das Produkt oder die Dienstleistung allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese Texte, Bilder, Tabellen und sonstigen Grafiken wird bdecent mit dem Auftraggeber vor Abschluss der Konzeptionsphase abstimmen. Zugleich wird festgelegt, in welcher Form der Auftraggeber bdecent die Inhalte zur Verfügung stellt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, erste Arbeitsergebnisse in Form von Entwürfen und Testversionen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, die spätestens innerhalb von 4 Werktagen abgeschlossen sein soll.

§ 5 NUTZUNGSRECHTE

  • bdecent räumt dem Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das vertragsgegenständliche Produkt (z.B. das Plugin) zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an bdecent entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei bdecent.
  • An geeigneten Stellen werden in den Produkten oder Dienstleistungen Hinweise auf die Urheberstellung von bdecent aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von bdecent zu entfernen. bdecent ist berechtigt, die Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu nennen.
  • bdecent wird auf Wunsch dem Auftraggeber den Quellcode der erstellten Produkte oder Dienstleistungen vollständig zur Verfügung zu stellen, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an bdecent entrichtet hat.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Produkte und Dienstleistungen sowie die Software, aus der diese besteht, weiterzuentwickeln. Dies darf allerdings nur für eigene Zwecke des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung durch Dritte als eigenes Produkt oder Dienstleistung dienen. Das Nutzungsrecht wird entsprechend beschränkt und darf nur mit Zustimmung von bdecent auf Dritte übertragen werden.
  • Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen insgesamt bzw. von Bestandteilen der Produkte und Dienstleistungen im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Produkte und Dienstleistungen oder die vollständigen Produkte und Dienstleistungen in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

§ 6 VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, an bdecent eine individualvertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen. Nach Fertigstellung der Produkte und Dienstleistungen wird bdecent dem Auftraggeber die Pauschalvergütung in Rechnung stellen. bdecent ist berechtigt, Vorschussrechnungen in angemessener Höhe zu stellen.
  • Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von bdecent zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch bdecent schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird bdecent dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Dies kann entweder ein detaillierter Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches sein oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
  • Für Mehraufwand, der über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinausgeht, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung. Als Mehraufwand gelten alle Leistungen von bdecent, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen.
  • Der Auftraggeber kommt auch ohne eine weitere Zahlungsaufforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung zahlt. In diesem Fall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist
  • Der Auftraggeber darf gegen Forderungen vom Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

  • Für Mängel der Produkte und Dienstleistungen haftet bdecent nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff. BGB) aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB).
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, bdecent Mängel der Produkte und Dienstleistungen nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und bei einer Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
  • Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist bdecent nicht verantwortlich. Insbesondere ist bdecent nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte bdecent wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Produkte und Dienstleistungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, bdecent von jeglicher Haftung freizustellen und bdecent die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  • Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.

§ 8 HAFTUNG

  • Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften. Verletzt der Auftragnehmer schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  • Der Auftragnehmer haftet im Fall der Nichterfüllung, wenn er mit seinen Leistungen in Verzug gerät oder wenn seine Lieferung bzw. Leistung aus von seinen zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist, auch nur unter den Voraussetzungen des § 8 (1).
  • In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf maximal 5% der vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese Nebenpflichten verletzt haben.
  • Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Information oder Daten. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 9 KÜNDIGUNG

  • Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat.
  • Hat die Ausführung bereits begonnen, kann der Auftragnehmer 25 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, zzgl. die darüberhinausgehenden, bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwände und Kosten.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.
  • Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von bdecent auf einen Dritten übertragen. bdecent ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, für deren Leistungen bdecent wie für eigene Leistungen haftet.
  • Der Auftraggeber willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom Lieferanten gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen sind.
  • Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
  • Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.
Item added to cart.
0 items - 0,00